fbpx

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Lieferung und Montage von Produkten der 4media GmbH

1. Produkte von 4media
1.1. S.A.M.S. ist ein Spannrahmen-System der 4media Werbeproduktionen GmbH (in der Folge „4media“) für die Montage von LKW-Werbeflächen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf und die Montage von S.A.M.S., dazugehöriger Werbebanner sowie für den Verkauf und Folierung von Folien und für sonstige Leistungen von 4media in diesem Zusammenhang gegenüber dem Kunden (in der Folge „Produkte der 4media“).

2. Vertragsabschluss, Lieferbedingungen
2.1. Alle Angebote von 4media sind freibleibend und bleiben, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, 21 Tage ab Angebotsdatum gültig. Die Zusendung einer Preisliste durch 4media gilt nicht als Angebot.
2.2. Ein Vertrag mit 4media kommt zustande, wenn 4media die Bestellung eines Kunden schriftlich annimmt. Bestellungen, auch wenn sie sich auf allgemeine Offerte, Rundschreiben oder Preislisten beziehen, verpflichten 4media nicht zur Annahme.
2.3. Erfüllungsort ist der Sitz von 4media.

3. Preise
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro und gelten – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist – ab Werk, exklusive Kosten für Transport und Verpackung sowie exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2. Die gesonderte Verrechnung von Transportkosten und Verpackungskosten erfolgt zu den Preisen, die am Tag des jeweiligen Versands bzw der jeweiligen Verpackung gültig sind.
3.3. Kosten für Entwürfe, Ausdrücke oder Muster sowie Kosten für Reinzeichnungen werden gesondert verrechnet und sind nicht im angebotenen Preis enthalten. Das gleiche gilt auch für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche.
3.4. Nimmt der Kunde die von ihm bestellten Produkte von 4media nicht termingerecht ab, so ist 4media berechtigt, dem Kunden die Kosten für die Zwischenlagerung zum jeweils gültigen Tarif für Lagergebühren von 4media zu verrechnen.
3.5. 4media bleibt auch nach Annahme des Angebots durch den Kunden aber vor der Lieferung berechtigt, Preise von Produkten, die ganz oder zum Teil aus Rohstoffen mit stark schwankenden Weltmarktpreisen bestehen, an neue Marktkonditionen anzupassen. Weiters ist 4media nach Annahme des Angebots durch den Kunden aber vor der Lieferung berechtigt, die angebotenen Preise – auch ohne vorherige Anzeige – anteilig zu überschreiten, wenn die Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschriften erhöht werden.
3.6. Nachträgliche Änderungen des Auftrags auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Stehzeiten werden dem Kunden zu den aktuellen Preisen verrechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken der Werbebanner bzw Folien, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw seinen Angaben verlangt werden, ebenso die Herstellung von Mustern für die Produktionsfreigabe.
3.7. Die durch die nachträglichen Änderungen des Kunden verursachten Angebotsänderungen von 4media gelten vom Kunden auch ohne vorherige Benachrichtigung als genehmigt. Der Kunde verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge werden zu den jeweils aktuellen Preisen in Rechnung gestellt.
3.8. Alle Preise werden mit dem VPI 2020 oder einem an seine Stelle tretenden Index valorisiert. Die Anpassung erfolgt jährlich zum 1.1. mit dem letzten zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Index-Wert. Diese Valorisierung schließt nicht aus, dass 4media Preise für neue Angebote unabhängig von diesem Index kalkuliert.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern nicht anders vereinbart, wird der Kaufpreis in folgenden Teilbeträgen verrechnet und ist prompt nach Rechnungslegung fällig:
• 30 % bei Bestellung
• 70 % bei Lieferung
4.2. Die Zahlung gilt an dem Tag als bewirkt, an dem der Betrag am Konto von 4media gutgeschrieben wird.
4.3. Sämtliche Zahlungen haben durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto von 4media zu erfolgen. Barzahlungen sind ausgeschlossen. Die Spesen des Geldverkehrs trägt ausnahmslos der Kunde.
4.4. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Forderungen von 4media gegenüber dem Kunden sofort fällig. Die Verzugszinsen betragen 9 % p.a. aus der offenen Forderung. Ferner hat der säumige Kunde alle mit der Eintreibung der offenen Forderungen in Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- und Anwaltskosten zu tragen. Schadenersatzansprüche, die 4media aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner zustehen, bleiben unberührt.
4.5. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht. Insbesondere darf er die Bezahlung nicht wegen eventuell erhobener Mängelrügen verweigern oder verzögern. Der Kunde ist auch nicht zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen berechtigt.
4.6. Wenn über das Vermögen des Kunden ein Konkursverfahren eingeleitet wird oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurses mangels kostendeckender Masse abgewiesen wird, ist 4media berechtigt, sämtliche offenen Forderungen fällig zu stellen und von offenen Lieferverträgen zurückzutreten, ohne dadurch einen Anspruchsverlust zu erleiden.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Sämtliche gelieferte Ware einschließlich der auf Wunsch des Kunden angefertigte Muster oder Entwürfe bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Spesen (Transportkosten etc) Eigentum von 4media. Der Gefahrenübergang auf den Kunden bei Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frächter bleibt davon unberührt.
5.2. 4media ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn
• der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich und vollständig nachkommt,
• über das Vermögen des Kunden ein Konkursverfahren eröffnet wird,
• ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckender Masse abgewiesen wird,
• der Kunde faktisch seine Zahlungen einstellt oder
• der Kunde wegen des Abschlusses einer außergerichtlichen Sanierung an seine Gläubiger herantritt.
5.3. Die Kosten, die durch die Geltendmachung der Rechte von 4media aus dem Eigentumsvorbehalt entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

6. Mitwirkungspflicht des Kunden bei der Montage der Produkte von 4media
6.1. Für Montagen der Produkte von 4media unabhängig davon, ob sie im Geschäftsbereich des Kunden oder von 4media stattfindet, hat der Kunde in seiner Sphäre alles Nötige beizutragen, um eine rasche und qualitativ hochwertige Montage bzw Folierung der Produkte von 4media auf den Fahrzeugen bzw auf anderen Werbeflächen zu ermöglichen. Seitens des Kunden sind daher insbesondere folgende Voraussetzungen sicherzustellen:
6.1.1. Der Kunde muss die Einhaltung der Rahmenbedingungen gemäß dem ihm zur Verfügung gestellten technischen Informationsblatt sicherstellen.
6.1.2. Bei allen Aufträgen ist der Kunde verpflichtet, 4media für jedes Fahrzeug bzw. jeden Aufbau eine Fahrgestellnummer, Aufbaunummer, das Kennzeichen oder vergleichbare Identifikationsmerkmale bekannt zu geben.
6.1.3. Sofern der Kunde einen bestimmten Montagetermin wünscht, hat er diesen mindestens 21 Kalendertage vor dem gewünschten Termin mit 4media abzustimmen und sämtliche für die Durchführung erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
6.1.4. Die Montagetermine sind strikt einzuhalten. Wenn die Fahrzeuge bzw sonstige Werbefläche zum vereinbarten Termin nicht gereinigt am vereinbarten Montageort bereitstehen, werden die Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten zu den aktuellen Tarifen von 4media verrechnet.
6.1.5. Die Montageflächen der Fahrzeuge sind 4media vom Kunden zum Montagezeitpunkt in gereinigtem und trockenem Zustand zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt und 4media die Reinigung und Trocknung selbst ausführen muss, verrechnet sie die entsprechenden Kosten nach Aufwand.
6.1.6. Der Fahrzeugaufbau darf keine „gewellten“ oder „verzogenen“ Außenoberflächen an den Klebestellen haben, da ansonsten die Profile des Grundrahmens nicht aufgeklebt werden können.
6.1.7. Die Oberflächenbeschaffenheit der Montageflächen muss für eine dauerhaft stabile Haltbarkeit der Verklebung geeignet sein. So können einerseits verschiedene Materialien (z.B. Thermoplaste) oder vorlackierte Oberflächen für eine Montage ungeeignet sein.
6.1.8. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Tragfähigkeit, Verträglichkeit und rechtliche Zulässigkeit der Beschriftungen auf und mit dem Untergrund, auf welchem die Werbung angebracht wird. Muss für die Montage ein statischer Nachweis auf Verlangen des Kunden erbracht werden, gehen die Kosten zu Lasten des Kunden.
6.1.9. Erfolgt die Abmessung der Montage- bzw. Folierungsfläche durch den Kunden und stellt sich diese als fehlerhaft heraus, so wird der dadurch entstehende Mehraufwand dem Kunden gemäß dem jeweils gültigen Tarif von 4media in Rechnung gestellt.
6.1.10. Wenn die Abmessung der Montage- bzw Folierungsfläche durch den Kunden erfolgt, muss der Kunde allfällige Unregelmäßigkeiten auf der Montage- oder Folierungsfläche (wie etwa LBW-Steuerungen, Seitentüren, Türstopper, Magnetplatten, etc) 4media schriftlich bekannt geben.
6.2. Für Montagen der Produkte von 4media vor Ort im Geschäftsbereich des Kunden hat der Kunde zusätzlich insbesondere noch folgende Voraussetzungen sicherzustellen:
6.2.1. Für die Montage von Produkten von 4media sind 4mdia überdachte Stellplätze zur Verfügung zu stellen.
6.2.2. Wenn die Bedingungen nach dem zur Verfügung gestellten technischen Informationsblatt, insbesondere betreffend den Außenbereich (zB Temperatur, direkte Sonneneinstrahlung, Luftfeuchtigkeit, etc) zum vereinbarten Montagezeitpunkt eine fach- und sachgerechte Montage nicht zulassen, ist eine Montagehalle erforderlich. In so einem Fall ist der Kunde verpflichtet, 4media eine Montagehalle bereitzustellen, in der die Montagebedingungen nach dem technischen Informationsblatt gewährleistet sind.
6.3. Wenn die Bedingungen für eine Montage des S.A.M.S Spannrahmensystems mit Kleber nicht vorliegen (diese Bedingungen sind im dem Kunden zur Verfügung gestellten technischen Informationsblatt zu finden), hat 4media das Recht, das S.A.M.S Spannrahmensystem mit Nieten zu montieren.
6.4. Während der gesamten Montage- oder Folierungsdauer ist vom Kunden ein fahrbereiter Fahrer bereitzustellen, der das Fahrzeug oder dessen Aufbauten auf Anweisung des Montageteams jederzeit umstellen kann.
6.5. 4media haftet nicht für Schäden, die wegen der Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden unter Punkt 6 dieser ABG entstanden sind. Ein allfälliger Mehraufwand, der 4media durch Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder durch Nichteinhaltung der Rahmenbedingungen gemäße dem Technischen Informationsblatt entsteht, wird nach jeweils aktuellem Tarif dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.6. Sofern die Produkte der 4media auf andere Objekte als auf Fahrzeuge montiert werden sollen, werden die Montagebedingungen objektspezifisch gesondert vereinbart.

7. Folien
7.1. Der Kunde bestätigt, dass er vor Erteilung des Auftrags darüber informiert wurde, dass die Folie auf Roststellen, Lackblasen, Dellen, nicht baubedingte Unebenheiten, nicht haftet.
7.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass die Folierung nur auf die von außen sichtbaren Lackflächen aufgebracht wird.
7.3. Der Kunde bestätigt, dass er vor der Auftragserteilung eine Information mit Pflegehinweisen erhalten hat.
7.4. Der Kunde wurde von 4media vor Auftragserteilung informiert, dass
• trotz größtmöglicher Sorgfalt das Entstehen von kleinen Falten oder Bläschen möglich ist und diese kein Mangel darstellen;
• die Folie 1 Jahr lang ablösbar ist, dies bei üblicher Nutzung und Verwendung;
• es beim Ablösen/Entfernen der Folie zu allfälligen Lackschäden kommen kann und eine rückstandlose Entfernung der Folie nicht möglich ist;
• die Folie nicht kratz-, stoß- oder säurefest ist;
• die Besuche in Waschstraßen und die Verwendung von handelsüblichen Reinigungsmitteln möglich sind;
• ein Ausbessern der Folie im Fall von Beschädigungen nicht möglich ist, sondern der der beschädigte Teil zur Gänze erneuert werden muss.
7.5. Mit der Unterfertigung des Auftrags bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Form, des Inhalts des Aufdruckes sowie die Richtigkeit der Gestaltung der Folie.

8. Zusicherungen des Kunden
8.1. Der Kunde sichert 4media zu, dass er berechtigt ist, über die zur Verarbeitung übergebenen Fahrzeuge bzw sonstigen Werbeflächen zu verfügen.
8.2. Der Kunde versichert 4media, dass die für die Werbemittel bereitgestellten Druckdaten und Abbildungen frei von Rechten Dritter sind oder dass allfällige Zustimmungen von Berechtigten (zB Markeninhaber, Urheber, etc) bereits im vollen Umfang vorliegen.
8.3. Sollten im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung des Fahrzeugs auf seine Fahrtüchtigkeit, Fehler oder Beschädigungen am S.A.M.S. System auffallen, sind diese unverzüglich an 4media zu melden.
8.4. Der Kunde sichert zu, dass er gegenüber 4media keine für die Leistungserbringung wesentlichen Umstände verschwiegen hat.

9. Gewährleistung
9.1. 4media leistet für die Dauer von drei Jahren Gewähr für die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit von S.A.M.S oder der Werbebanner, wenn sämtliche in Punkt 9.2. geregelten Voraussetzungen eingehalten werden. Bei Verletzung auch nur einer der in Punkt 9.2. geregelten Voraussetzungen erlöschen sämtliche Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen 4media.
9.2. Voraussetzungen für die Verlängerung der Gewährleistung für S.A.M.S. oder den Werbebanner gemäß Punkt 9.1. sind:
9.2.1. Montage von S.A.M.S durch 4media oder einen von 4media zertifizierten Partner;
9.2.2. Verwendung von Werbebanner, die von einer durch 4media zertifizierten Druckerei hergestellt wurden;
9.2.3. Montage der Werbebanner durch 4media oder einen von 4media zertifizierten Partner;
9.2.4. Reparatur von S.A.M.S nach Beschädigung durch 4media oder einen zertifizierten Partner.
9.2.5. Einhaltung der Rahmenbedingungen gemäß dem Technischen Informationsblatt durch den Kunden.
9.2.6. Die S.A.M.S Systeme müssen nachweislich ab Vertragsabschluss jährlich durch 4media oder einen zertifizierten Partner geprüft, serviciert und gewartet, sowie durch eine Überprüfungsplakette bestätigt werden.
9.3. Zur Dokumentation der einwandfreien Montage im Sinne des Punktes 6. stellt 4media ein Online Tool zur Verfügung, auf dem der Kunde alle folgenden Änderungen, Reparaturen und Bannerwechsel einzutragen hat. Der Kunde ist zur sofortigen und vollständigen Inspektion der gelieferten und montierten Ware verpflichtet. Mängelrügen müssen schriftlich per E-Mail innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware bzw. die Montage als einwandfrei abgenommen.
9.4. Trotz größtmöglicher Sorgfalt können Kratzer oder Bläschen an der Kederschweißnaht von S.A.M.S oder an der Folie entstehen. Diese Kratzer oder Bläschen stellen keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar.
9.5. Im Garantie- oder Gewährleistungsfall hat 4media die Wahl, zu verbessern oder Ersatz zu leisten. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Im Fall einer Ersatzlieferung oder Verbesserung im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung beginnt keine neue Frist zu laufen.

10. Haftung einschließlich Produkthaftung; Haftungsausschluss bei Entfernung von S.A.M.S.
10.1. 4media haftet nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung für Folgeschäden, mittelbare oder indirekte Schäden sowie für entgangenen Gewinn wird auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beweislast für ein Verschulden von 4media trifft den Kunden.
10.2. 4media haftet nicht für Personen- und Sachschäden, wenn diese auch nur teilweise auf eine unvollständige oder nicht ordnungsgemäße Befolgung von Punkt 9.2. zurückzuführen sind. Die Beweislast für ein allenfalls vorliegendes Mitverschulden von 4media trifft den Kunden.
10.3. Bei der Montage von S.A.M.S. wird das Rahmensystem fest und dauerhaft mit dem Fahrzeugaufbau verklebt. 4media übernimmt keine Haftung für Schäden, die beim Entfernen der verklebten Rahmensysteme entstehen können. Dies umfasst unter anderem Beschädigungen an Oberflächen, strukturelle Schäden oder andere Beeinträchtigungen des Aufbaus, die durch das Ablösen der Verklebung verursacht werden.
10.4. Wird das Rahmensystem mit Hilfe von Nieten befestigt oder instandgesetzt, übernimmt 4media keine Haftung für bleibende Schäden am Aufbau, die durch eine Neumontage oder Reparatur entstehen. Dies schließt insbesondere das Entstehen von Löchern, das Eindringen von Wasser sowie sonstige bauliche Schäden ein, die durch das Entfernen oder die erneute Befestigung der genieteten Systeme verursacht werden können.
10.5. Die Entfernung von S.A.M.S und der Folierungen ohne Schäden ist nicht möglich. Dieser Umstand ist dem Kunden bewusst. Die Haftung für allfällige Schäden, die beim Entfernen von S.A.M.S oder der Folie entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10.6. 4media haftet nicht für den Verlust, das Abhandenkommen oder eine allfällige Beschädigung an 4media zur Verfügung gestellten Fahrzeugen, sowie den im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen, sofern sie diese durch leichte oder schlichte grobe Fahrlässigkeit verschuldet hat. Im Rahmen der Verschuldenshaftung hat der Kunde den Beweis zu erbringen, dass 4media den Schaden verschuldet hat.
10.7. Sofern das 4media zur Verfügung gestellte Fahrzeug mit empfindlichen Elektrobauteilen (wie etwa Alarmanlagen, Sensoren, etc) ausgestattet ist, die durch die Montage der Produkte von 4media beeinträchtigt werden könnten, ist der Kunde verpflichtet, 4media hierauf hinzuweisen. Widrigenfalls wird die Haftung von 4media ausgeschlossen ist. Derartige Hinweise sind im Auftrag schriftlich zu vermerken.
10.8. Für den Versand der Produkte von 4meida wird keine Haftung übernommen.
10.9. Bestellt der Kunde keine Verpackung für die von ihm bestellten Produkte der 4media, so besteht kein Lack- und Verpackungsschutz. Bei einem Standardversand ohne dazu gebuchte Verpackung haftet 4media nicht für Schäden wie etwa Kratzer, die wegen der fehlenden Verpackung entstehen.
10.10. Die Werbebanner müssen innerhalb von 12 Monaten nach Montage gewendet oder gewechselt werden. Der Kunde muss dies 4media schriftlich mitteilen. Widrigenfalls ist die Haftung von 4media für dadurch entstandene Schäden oder Folgeschäden ausgeschlossen

11. Gewerblicher Rechtsschutz
11.1. S.A.M.S ist marken- und patentrechtlich geschützt. Markenzeichen auf der von 4media gelieferten Ware dürfen nicht verändert, beschädigt oder unkenntlich gemacht werden.
11.2. 4media ist berechtigt, Fahrzeuge, die mit S.A.M.S. ausgestattet werden anlässlich der Montage zu fotografieren und die Fotos als Referenz auf der eigenen Webseite und in sozialen Medien zu verwenden, wenn auf den Fotos keine Personen identifiziert werden können und KFZ-Kennzeichen unleserlich gemacht werden. Der Kunde ist berechtigt, der Verwendung aller oder bestimmter Fotos – auch rückwirkend – zu widersprechen. In diesem Fall wird 4media die betreffenden Fotos binnen 4 Wochen von den jeweiligen Medien entfernen.
11.3. Für die rechtliche Zulässigkeit, die Verwendung und den Inhalt der Abbildungen auf den Werbebannern oder Folien ist der Kunde selbst verantwortlich. Allfällige Zustimmungen von Berechtigen (zB Markeninhaber, Urheber, etc) muss der Kunde einholen.

12. Verhaltenskodex
12.1. Die Geschäftstätigkeit von 4media ist ehrlich, fair und transparent. Die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen und ethischen Grundsätzen ist für 4media selbstverständlich. Dies erwartet 4media auch von seinen Kunden. Darüber hinaus sind 4media Klima- und Umweltschutz ein wichtiges Anliegen.
12.2. 4media lehnt Korruption und Bestechung in jeder Hinsicht ab. Der Kunde wird daher im Geschäftskontakt mit 4media ausnahmslos unterlassen, unrechtmäßige und/oder den guten Sitten und/oder dem lauteren Wettbewerb widersprechende Zuwendungen oder sonstige Vorteile zu fordern, anzunehmen, solche anzubieten oder zu gewähren.
12.3. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex ist ein wichtiger Grund, der 4media berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein längeres Zuwarten mit der Auflösung des Vertrags gilt nicht als Verzicht auf den Auflösungsgrund.
12.4. Der Kunde haftet 4media für sämtliche Nachteile und trägt sämtliche zusätzlichen Kosten, die 4media durch den Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex und/oder die berechtigte Vertragsbeendigung entstehen.

13. Geheimhaltung
13.1. Der Kunde ist zur Geheimhaltung aller nicht öffentlich bekannter Informationen und Daten über 4media verpflichtet, die ihm durch die Bestellung bei 4media bekannt werden, sofern er nicht im Einzelfall von 4media schriftlich von seiner Verpflichtung entbunden wurde. Der Kunde darf ihm bekannt gewordene Informationen ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Vertrags mit 4media verwenden.
13.2. Der Kunde hat sich ausschließlich solcher Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu bedienen, die ausdrücklich schriftlich zur Geheimhaltung gemäß diesen AGB verpflichtet wurden.
13.3. Die Bestimmungen betreffend Geheimhaltung und Datenschutz bestehen auch nach vollständiger Erfüllung des Auftrages durch den Auftragnehmer und Beendigung sämtlicher Vertragsverhältnisse unbefristet weiter.

14. Datenschutz
14.1. Der Kunde und 4media werden wechselseitig personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter nur unter strenger Einhaltung der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) verarbeiten.
14.2. Der Kunde stimmt für sich und seine Mitarbeiter zu, dass seine/ihre personenbezogenen Daten von 4media für Zwecke der Vertragsanbahnung, der Vertragsdurchführung und für die Sicherung der Vertragserfüllung verarbeitet und an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Im Zweifel gilt eine Speicherdauer von 5 Jahren nach Abschluss der letzten Vertragserfüllung als angemessen.
14.3. Auf die Datenschutzerklärung von 4media wird verwiesen (abrufbar unter www.4media.at).

15. Sonstiges
15.1. Die Lieferungen, Leistungen und das Angebot von 4media erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB.
15.2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sofern sie mit dem Inhalt der AGB von 4media in Widerspruch stehen. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der firmenmäßigen Zeichnung durch 4media.
15.3. Einkaufs- und Annahmebedingungen des Kunden verpflichten 4media nur dann, wenn diese in jedem einzelnen Geschäftsfall ausdrücklich von 4media anerkannt werden. Dieses Anerkenntnis bedarf der Schriftform. Fehlender Widerspruch bedeutet keinesfalls Anerkenntnis durch 4media.
15.4. Sollten einzelne Teile dieser AGB aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. 4media und der Kunde verpflichten sich jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
15.5. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommens und von Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts wird ausgeschlossen.
15.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen 4media und dem Kunden ist Wien, Innere Stadt.

Wiener Neustadt,
im Mai 2025

Technische Informationen